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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 43a „Niederlassungsbewilligung - Künstler“

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-6
II.
Unselbständige Künstler (§ 43a Abs 1 Z 1)
7-12
III.
Selbständige Künstler (§ 43a Abs 1 Z 2)
13-15

I. Allgemeines

1

Eine „Niederlassungsbewilligung - Künstler“ gem § 43a gewährt ihrem Inhaber das zeitlich befristete Recht auf Niederlassung und Aufenthalt in Österreich sowie das Recht auf Ausübung einer unselbständigen (siehe aber auch § 20d Abs 8 AuslBG; weiterführend Peyrl, FABL 1/2023-I, 1 [9 f]) oder selbständigen künstlerischen Tätigkeit. Abhängig davon, ob von einem drittstaatsangehörigen Künstler eine Erwerbstätigkeit in Selbständigkeit oder Unselbständigkeit beabsichtigt ist, sieht § 43a unterschiedliche besondere Erteilungsvoraussetzungen vor (siehe unten Rz 7 ff bzw Rz 13 ff; so auch ).

2

Gemein ist beiden Varianten, dass die Ausübung einer künstlerischen Tätigk...

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