NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 30 Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption
Literatur: Gratzl, Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in mündlichen Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, ZVG 2023, 391; Leukauf/Steininger, Strafrechtliche Nebengesetze3 (2022); Rosenkranz/Kahl (Hrsg), AVG - Praxiskommentar2 (2024).
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1-3 |
II. | Aufenthaltsehe und -partnerschaft (§ 30 Abs 1) | 4-9 |
III. | Aufenthaltsadoption (§ 30 Abs 2) | 10 |
I. Allgemeines
1
Das Bestehen einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Annahme an Kindes statt ist für die Bejahung der Eigenschaft als Familienangehöriger iSd NAG (siehe § 2 Abs 1 Z 9) von maßgeblicher Bedeutung. In zahlreichen Fällen der Familienzusammenführung ist das Vorliegen eines dieser Rechtsinstitute besondere Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (zB ). In der Praxis kommt daher der Frage, ob in einem konkreten Fall eine Aufenthaltsehe, -partnerschaft oder -adoption gegeben ist, großes Gewicht zu. Immerhin handelt es sich dabei jeweils um ein absolutes Erteilungshindernis (§ 11 Abs 1 Z 4). Eine Aufenthaltsehe oder -partnerschaft kann jedoch nur während des aufr...