NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 27 Niederlassungsrecht von Familienangehörigen
Literatur: Holl, Handbuch Assoziationsrecht EWG/Türkei und das NAG (2024).
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1-3 |
II. | Erteilung eines Aufenthaltstitels bei Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (§ 27 Abs 1) | 4, 5 |
III. | Erteilung eines Aufenthaltstitels trotz Fehlens allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen (§ 27 Abs 2 f) | 6-9 |
IV. | Meldepflicht (§ 27 Abs 4) | 10 |
I. Allgemeines
1
In den Fällen des Familiennachzugs ist das Aufenthaltsrecht des Fremden (zunächst) von jenem des Zusammenführenden (§ 2 Abs 1 Z 10) abhängig (siehe § 2 Rz 13). Die Bestimmung des § 27 eröffnet nun dem Familienangehörigen (§ 2 Abs 1 Z 9) den Übergang von einem akzessorischen zu einem verselbständigten Niederlassungsrecht. Die Eigenständigkeit des Niederlassungsrechts hat zur Folge, dass es auf das Vorliegen der Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht weiter ankommt. Liegen diese Voraussetzungen (zB infolge Tod des Ehepartners oder Ehescheidung) nicht mehr vor, ist also die familiäre Lebensgemeinschaft nicht länger gewahrt, hat der sich in Österreich aufhaltende Angehörige einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit dem bisher gewährten Aufenthaltszw...