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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 25 Verfahren im Fall des Fehlens von Erteilungsvoraussetzungen für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Fehlen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen
A.
Einleitung eines fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 1)
1-7
B.
Ausgang des fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 2)
8
II.
Fehlen besonderer Erteilungsvoraussetzungen (§ 25 Abs 3)
9

I. Fehlen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen

A. Einleitung eines fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 1)

1

Fehlen in einemVerlängerungsverfahren (§ 24), und zwar auch wenn dieses mit einer Zweckänderung kombiniert wird oder wenn der Zweckänderungs- zugleich zum Verlängerungsantrag wird (siehe § 24 Rz 12; ), allgemeineErteilungsvoraussetzungen gem § 11 Abs 1 und 2 (zum Fehlen besonderer Erteilungsvoraussetzungen siehe unten Rz 9), hat die Behörde weder eine Abwägung nach § 11 Abs 3 durchzuführen, noch ist sie berechtigt, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels abzuweisen. Vielmehr ist in diesem Fall ein Verfahren nach § 25 einzuleiten. Dies gilt gleichermaßen für das LVwG, sollte das Fehlen einzelner allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen erst im Rechtsmittelverfahren hervorkommen; die Aufhebung d...

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