NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 25 Verfahren im Fall des Fehlens von Erteilungsvoraussetzungen für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Übersicht
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I. | Fehlen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen | ||
A. | Einleitung eines fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 1) | 1-7 | |
B. | Ausgang des fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 2) | 8 | |
II. | Fehlen besonderer Erteilungsvoraussetzungen (§ 25 Abs 3) | 9 |
I. Fehlen allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen
A. Einleitung eines fremdenpolizeilichen Verfahrens (§ 25 Abs 1)
1
Fehlen in einem Verlängerungsverfahren (§ 24), und zwar auch wenn dieses mit einer Zweckänderung kombiniert wird oder wenn der Zweckänderungs- zugleich zum Verlängerungsantrag wird (siehe § 24 Rz 12; ), allgemeine Erteilungsvoraussetzungen gem § 11 Abs 1 und 2 (zum Fehlen besonderer Erteilungsvoraussetzungen siehe unten Rz 9), hat die Behörde weder eine Abwägung nach § 11 Abs 3 durchzuführen, noch ist sie berechtigt, den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels abzuweisen. Vielmehr ist in diesem Fall ein Verfahren nach § 25 einzuleiten. Dies gilt gleichermaßen für das LVwG, sollte das Fehlen einzelner allgemeiner Erteilungsvoraussetzungen erst im Rechtsmittelverfahren hervorkommen; die Aufhebung d...