NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 24 Verlängerungsverfahren
Literatur: Rosenkranz/Kahl (Hrsg), AVG - Praxiskommentar2 (2024).
Übersicht
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I. | Fristgerechte Verlängerungsanträge (§ 24 Abs 1) | ||
A. | Allgemeines | 1 | |
B. | Zeitraum und Ort der Antragstellung | 2, 3 | |
C. | Aufenthaltsrecht | 4 | |
D. | „Notvignette“ | 5 | |
II. | Verspätete Verlängerungsanträge (§ 24 Abs 2) | 6-9 | |
III. | Erteilung des verlängerten Aufenthaltstitels (§ 24 Abs 3) | 10, 11 | |
IV. | Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge (§ 24 Abs 4) | 12, 13 | |
V. | Abweisung des Verlängerungsantrags (§ 24 Abs 5) | 14 |
I. Fristgerechte Verlängerungsanträge (§ 24 Abs 1)
A. Allgemeines
1
Die §§ 24 f regeln das Verfahren bei Einbringung eines Verlängerungsantrags, dh eines Antrags auf Verlängerung des gleichen oder - siehe § 24 Abs 4 - auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (§ 2 Abs 1 Z 11). Voraussetzung ist, dass der Antragsteller bereits einen gültigen Aufenthaltstitel nach dem NAG innehat (zB ). Im Vergleich zum Erstantragsverfahren (§ 2 Abs 1 Z 13) sieht das NAG für Verlängerungsanträge günstigere Bestimmungen vor. So entfällt insb die Verpflichtung, den Antrag im Ausland einzubringen und den Verfahrensausgang dort abzuwarten (§ 21 Abs 1). Auch für den Fall der Nichterfüllung allgemeiner Erteilungsvoraus...