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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 23 Verfahren bei Inlandsbehörden

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Manuduktionspflicht (§ 23 Abs 1)
1-4
II.
Abholung des Aufenthaltstitels (§ 23 Abs 2 f)
5-7

I. Manuduktionspflicht (§ 23 Abs 1)

1

Nach § 19 Abs 2 Satz 1 hat derAufenthalt eines Fremden im Bundesgebiet dem von ihm in Aussicht genommenen Aufenthaltszweckzuentsprechen. Dies gilt sowohl für beantragte oder von Amts wegen zu erteilende (ErläutRV 330 BlgNR 24. GP, 46) Aufenthaltstitel (§ 8) als auch bei Ausstellung einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (§ 9). Ist diese Entsprechung im konkreten Fall nicht gegeben, hat die Behörde bzw - im Rechtsmittelverfahren - das LVwG (zB ) vor Antragsabweisung ein Verfahren nach § 23 Abs 1 einzuleiten (). Dies gilt für Erst-, Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge gleichermaßen (zB ) und ebenso im Anwendungsbereich des ARB 1/80 (Holl, Assoziationsrecht [2024] Rz 268 und 338).

2

§ 23 Abs 1 statuiert insofern eine besondere Manuduktionspflicht (zur allgemeinen Belehrungspflicht des § 13a AVG siehe z...

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