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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 10 Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit von Aufenthaltstiteln und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Ungültigkeit (§ 10 Abs 1, 1a und 2)
2
III.
Gegenstandslosigkeit (§ 10 Abs 3)
3
IV.
Ablieferung und Einziehung (§ 10 Abs 4 und 5)
4

I. Allgemeines

1

§ 10 regelt die Ungültigkeit und Gegenstandslosigkeit (zum Erlöschen siehe § 20 Abs 4 und 4a) von Aufenthaltstiteln (§ 8) und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (§ 9). In beiden Fällen wird das erworbene Recht bzw wird die Wirkung der Bescheinigung (von Dokumentationen) ersatzlos vernichtet. Diese Rechtswirkung tritt grds ex legeein (ErläutRV 952 BlgNR 22. GP, 120); einzig im Fall des § 10 Abs 2 ist die vorangehende Erlassung eines Feststellungsbescheides notwendige Voraussetzung für die Ungültigkeit. Während gegen diesen Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde an das LVwG erhoben werden kann (siehe § 3 Abs 2), ist der Eintritt der Ungültigkeit oder Gegenstandslosigkeit an sich in allen anderen Fällen mangels eines bescheidmäßig abzuschließenden Verfahrens nicht im Rechtsmittelweg bekämpfbar. Hier kann nur jener Rechtsakt, als dessen Folge die Ungültigkeit oder Gegenstandsl...

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