NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 12 Inkrafttreten
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Die Brexit-DV ist mit dem Ende des Übergangszeitraums (siehe Art 126 f Austrittsabkommen) in Kraft getreten. Die mittlerweile außer Kraft getretene Anl B der Brexit-DV bezog sich auf bis zum Ablauf des ausgestellte Bestätigungen über die fristgerechte Antragstellung (siehe § 5 Abs 1 leg cit).