NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
1. Aufl. 2025
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§ 4 Örtliche Zuständigkeit im Inland
Literatur: Hauer/Keplinger, Meldegesetz 1991 - Praxiskommentar3 (2014); Rosenkranz/Kahl (Hrsg), AVG - Praxiskommentar2 (2024).
Übersicht
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I. | Allgemeines | 1 |
II. | Örtliche Zuständigkeit der Behörde (§ 4 Abs 1) | 2-4 |
III. | Örtliche Zuständigkeit des LVwG (§ 4 Abs 2) | 5, 6 |
I. Allgemeines
1
§ 4 regelt die örtliche Zuständigkeit zur Verfahrensführung im Inland (zur sachlichen Zuständigkeit siehe § 3, zur örtlichen Zuständigkeit im Ausland siehe § 5) und unterscheidet dabei zwischen dem behördlichen (§ 4 Abs 1) und dem verwaltungsgerichtlichen (Abs 2 par cit) Verfahren. Die Behörde hat ihre Zuständigkeit in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen (siehe § 6 Abs 1 AVG). Dieser Grundsatz kommt insb bei Wohnsitzwechseln von Fremden zum Tragen (beispielhaft hiezu ; zur Pflicht des Fremden, seinen Wohnsitzwechsel bekannt zu geben, siehe § 19 Abs 6).
II. Örtliche Zuständigkeit der Behörde (§ 4 Abs 1)
2
§ 4 Abs 1 stellt eine lex specialis gegenüber der allgemeinen Zuständigkeitsregel des § 3 AVG dar (). In Angelegenheiten des NAG ist demnach in erster Instanz jene Behörde (siehe § 3 Abs 1) örtlich für die Verfahrensführung zustä...