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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 4 Örtliche Zuständigkeit im Inland

Florian Gratzl

Literatur: Hauer/Keplinger, Meldegesetz 1991 - Praxiskommentar3 (2014); Rosenkranz/Kahl (Hrsg), AVG - Praxiskommentar2 (2024).

Übersicht


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I.
Allgemeines
1
II.
Örtliche Zuständigkeit der Behörde (§ 4 Abs 1)
2-4
III.
Örtliche Zuständigkeit des LVwG (§ 4 Abs 2)
5, 6

I. Allgemeines

1

§ 4 regelt die örtliche Zuständigkeit zur Verfahrensführung im Inland (zur sachlichen Zuständigkeit siehe § 3, zur örtlichen Zuständigkeit im Ausland siehe § 5) und unterscheidet dabei zwischen dem behördlichen (§ 4 Abs 1) und dem verwaltungsgerichtlichen (Abs 2 par cit) Verfahren. Die Behörde hat ihre Zuständigkeit in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen (siehe § 6 Abs 1 AVG). Dieser Grundsatz kommt insb bei Wohnsitzwechseln von Fremden zum Tragen (beispielhaft hiezu ; zur Pflicht des Fremden, seinen Wohnsitzwechsel bekannt zu geben, siehe § 19 Abs 6).

II. Örtliche Zuständigkeit der Behörde (§ 4 Abs 1)

2

§ 4 Abs 1 stellt eine lex specialis gegenüber der allgemeinen Zuständigkeitsregel des § 3 AVG dar (). In Angelegenheiten des NAG ist demnach in erster Instanz jene Behörde (siehe § 3 Abs 1) örtlich für die Verfahrensführung zustä...

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