Suchen Hilfe
Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 82 In-Kraft-Treten

Florian Gratzl

1

Das NAG ist in seiner Stammfassung mitin Kraft getreten (siehe § 82 Abs 1) und hat seither zahlreiche Nov erfahren (siehe Abs 5 ff). Es entspricht der stRsp des VwGH, dass es Sachverhalte geben kann, die sich vor dem ereignet haben, aber dennoch in die Beurteilung von Tatbeständen des NAG einzubeziehen sind. Dies kann aber schon im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des NAG und dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anwendungsbereich dieses Gesetzes nur in solchen Konstellationen Relevanz haben, in denen der zu beurteilende Sachverhalt auch Ereignisse erfasst, die in den zeitlichen Geltungsbereich des NAG fallen und die somit nach dem auftreten (zB ).

2

Zu § 82 Abs 35 sei bemerkt, dass die darin zitierten Gesetzesänderungen mit in Kraft getreten sind (siehe Durchführungsbeschluss [EU] 2023/201, ABl L 2023/27, 29). Erleichterungen, die im Zuge der „COVID-19-Pandemie“ in das NAG aufgenommen worden sind (§ 19 Abs 1a mit BGBl I 2020/24, § 20 Abs 4 mit BGBl I 2021/110), traten mit bzw außer Kraft (siehe § 82 Abs 34 und 37).

Daten werden geladen...