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Gratzl

NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5182-8

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Gratzl - NAG | Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

§ 77 Strafbestimmungen

Florian Gratzl

Übersicht


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I.
Allgemeines
1-7
II.
Einzelne Straftatbestände (§ 77 Abs 1 f)
A.
Verstöße gegen den Aufenthaltszweck (§ 77 Abs 1 Z 1)
8, 9
B.
Nichtabgabe von Dokumenten (§ 77 Abs 1 Z 2)
10
C.
Unterlassung der Antragstellung (§ 77 Abs 1 Z 4)
11, 12
D.
Verletzung von Meldepflichten (§ 77 Abs 1 Z 5, Abs 2 Z 1)
13, 14
E.
Verstöße bei Abgabe einer Haftungserklärung (§ 77 Abs 2 Z 2 f)
15-17
F.
Unrechtmäßige Ausstellung von Sprachdiplomen (§ 77 Abs 2 Z 4)
18, 19
G.
Verstöße bei Abschluss einer Aufnahmevereinbarung (§ 77 Abs 2 Z 6)
20, 21

I. Allgemeines

1

Um die Durchsetzbarkeit von im NAG normierten Verhaltensnormen zu gewährleisten, beinhaltet § 77 mehrere Verwaltungsstraftatbestände. All jenen ist gemein, dass sie nur dann zur Anwendung gelangen, wenn das konkret zu beurteilende Fehlverhalten nicht strafgerichtlichzu ahndenist (siehe § 22 Abs 1 VStG). Dies ist im Einzelfall als Vorfrage zu klären (zB ). Dabei kommt es auf die tatsächliche Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens nicht an (). Auch wird dabei nur ...

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