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Juristische Person muss Nichtigkeit gemäß § 879 Abs 3 ABGB einwenden
§§ 879, 1358 ABGB; Art 6 Abs 1 Klausel-RL 93/13/EWG; § 482 ZPO
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 Abs 3 ABGB ist außerhalb von Verbraucherverträgen nicht von Amts wegen zu beachten. Für juristische Personen existieren keine gegenteiligen europarechtlichen Vorgaben.
Aus der Begründung:
Im vorliegenden Prüfungsprozess gemäß § 110 KO begehrt die klagende Privatstiftung die Feststellung einer Konkursforderung von € 1.241.477,21 sA. Die Klägerin habe gegenüber zwei Banken eine Garantie (Bank 1) bzw eine Bürgschaftserklärung (Bank 2) für einen jeweils betraglich begrenzten Teil von Krediten der Gemeinschuldnerin abgegeben und nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Gemeinschuldnerin insgesamt den Klagsbetrag an die Banken gezahlt. Im Umfang der Zahlung sei der Anspruch der Banken gemäß § 1358 ABGB auf die Klägerin übergegangen.
Der beklagte Masseverwalter bestritt. Im Garantievertrag (Bank 1) sei in Klausel 6 vereinbart, dass die Gläubigerrechte erst dann auf den Garanten (Klägerin) übergehen, wenn die Bank wegen ihrer sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer (Gemeinschuldnerin) vollständig befriedigt sei.
Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt.
Das Beru...