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ÖBA 3, März 2013, Seite 153

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag zur vierten Geldwäscherichtlinie

Aufbauend auf der dritten Geldwäscherichtlinie hat die Europäische Kommission am zwei Vorschläge zur Stärkung der EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfer veröffentlicht. Das vorgestellte Paket umfasst einerseits eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und andererseits eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit“.

Die Kommission hat sich bei den beiden Vorschlägen auf die jüngsten Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action Task Force (FATF), gestützt und sieht eine Stärkung der Sanktionsbefugnisse der nationalen Behörden vor. Maßnahmen und Bestimmungen zum risikoorientierten Ansatz werden ausgebaut und sollen in Zukunft zielgenauer sein. Zudem soll durch die Richtlinie die Klarheit und Kohärenz der Vorschriften innerhalb der Union gestärkt werden. Der Vorschlag enthält auch klarere und transparentere Regeln zu den Sorgfaltspflichten und Ausweitungen zu den Bestimmungen betreffend politisch exponierter Personen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie soll auch auf...

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