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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 278

Änderungen zur Registrierkassenpflicht: Die Erleichterungen im Detail

Robert Rzeszut und Madeleine Grünsteidl

Mit den nunmehrigen Änderungen im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016) wird die Verpflichtung zur Verwendung einer Registrierkasse für Körperschaften des öffentlichen Rechts (KöR), politische Parteien und gemeinnützige Vereine entschärft. Zugleich bleibt mehr Zeit für die Umsetzung der technischen Voraussetzungen zur Manipulationssicherheit nach der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und die Geltendmachung der Prämie bei der Anschaffung bzw Umrüstung einer Registrierkasse. Ebenso wird die Möglichkeit zur Erweiterung der Barumsatzverordnung 2015 (BarUV 2015) auf Hütten, Buschenschankbetriebe und Kantinen gemeinnütziger Vereine vorgesehen. Abseits der Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht wurde eine Lohnsteuerbefreiung für Aushilfskräfte vorgesehen.

1. Hintergrund

Die Einführung der Registrierkassenpflicht als Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/2016 ist vor allem von der Wirtschaft kritisiert und die Regelungen als zu streng empfunden worden. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und in Teilbereichen Vereinfachungen und weitere Ausnahmen vorgesehen. In einem Abänderungsantrag zum EU-AbgÄG 2016 sind die Erleichterungen fixiert und bereits vom Parlament beschlossen worden. Die gelock...

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