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Vertreterhaftung bei unzureichendem Nachweis für die Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen
Entscheidung: RV/3100146/2016, Revision nicht zugelassen.
Normen: §§ 9 Abs 1, 80 Abs 1 BAO.
Zu den abgabenrechtlichen Pflichten eines Vertreters gehört auch die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen, wozu auch solche Aufzeichnungen zählen, die für die Nachprüfbarkeit von in Anspruch genommenen Steuerbegünstigungen für Reisekostenvergütungen unabdingbar sind. Wird mit der Lohnverrechnung ein externes Lohnverrechnungsbüro betraut, haftet der Vertreter für Aufzeichnungsmängel und daraus resultierende Nachforderungen, wenn er seinen Informations- und Überwachungspflichten gegenüber dem Lohnverrechnungsbüro nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.