Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 276

Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe: Antwort des EuGH in der Rechtssache C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel

Roland Grabner

Schon im Jahre 2006 meinten Kirchmayr und Achatz, dass die „Energieabgabenvergütung eine endlose Geschichte“ sei. Inzwischen kann man den beiden Professoren nur zustimmen: Nachdem die österreichische Energieabgabenvergütung zweimal Gegenstand von EuGH-Verfahren war und ihre neuerliche Einschränkung auf Produktionsbetriebe von VwGH und VfGH als unbedenklich angesehen wurde, hat das BFG einen Vorabentscheidungsantrag gestellt, der nunmehr vom EuGH beantwortet worden ist.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
C-493/14, Dilly’s Wellnesshotel; /2014
§ 4 EnAbgVergG

1. Der Fall

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, wurde der Anspruch auf Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt, sodass ab 2011 Dienstleistungsbetriebe keinen Anspruch auf Energieabgabenvergütung hatten. Gegen einen abweisenden Bescheid eines Wellnesshotels wurden VfGH und VwGH befasst. Beide Höchstgerichte sahen keine europarechtlichen Bedenken, weil die Regelung aufgrund der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) freigestellt war und dies auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist. Der VwGH entschied allerdings, dass die Regelung erst am in Kraft tre...

Daten werden geladen...