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BFGjournal 7-8, August 2016, Seite 292

Umfang der Gegenleistung, wenn ein Grundstück gem § 155 Abs 3 AußStrG dem Verlassenschaftsgläubiger an Zahlungs statt überlassen wird


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Umfang der Gegenleistung, wenn ein Grundstück gem § 155 Abs 3 AußStrG dem Verlassenschaftsgläubiger an Zahlungs statt überlassen wird
RV/7100452/2016, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

In einer Verlassenschaftssache hatten die Erben keine Erbantrittserklärungen abgegeben und sich ihres Erbrechts vorbehaltslos entschlagen. Mit Beschluss des Bezirksgerichts wurden einem Verlassenschaftsgläubiger auf seinem Antrag die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft, die im Wesentlichen aus einem Grundstück, aber auch Bar- und Sparvermögen bestanden, gegen Bezahlung der Verfahrenskosten von 1,041 Euro und „auf Abschlag der […] zur vollständigen Zahlung übernommenen Forderungen“ von 68.323,85 Euro gem § 154 Außerstreitgesetz (AußStrG) an Zahlungs statt überlassen. Das Finanzamt setzte für den Erwerb des Grundstücks die Grunderwerbsteuer von der über Proportion errechneten, auf das Grundstück entfallenden Gegenleistung fest. In der Beschwerde machte der Beschwerdeführer geltend, dass durch die Überlassung des Nachlassvermögens an Zahlungs statt nicht seine ganze Forderung abgegolten werde, sondern nur ein Teilbetrag, der eben dem Wert der überlassenen Vermögenswerte entspreche. Durch die Überlassung des Grundstücks werde n...

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