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MSchG | Markenschutzgesetz
Görg

MSchG | Markenschutzgesetz

Kurzkommentar

1. Aufl. 2024

Print-ISBN: 978-3-7073-4980-1

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Görg - MSchG | Markenschutzgesetz

§ 37 Rechtsmittel gegen die Beschlüsse und Entscheidungen der Rechtsabteilung des Patentamtes

Mathias Görg

Übersicht der Kommentierung


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I.
Rekursverfahren
1- 10
II.
Von der Anfechtbarkeit ausgenommene Entscheidungen
11, 12

I. Rekursverfahren

1

Gem § 37 Abs 1 kann beim ÖPA schriftlich Rekurs gegen Beschlüsse der RA an das OLG Wien erhoben werden (zu dieser Änderung des Instanzenzuges infolge der MSchG-Nov 2014 s bereits § 35 Rz 5); ausgenommen davon sind lediglich Zwischenentscheidungen ( Rz 12). Zum Mindestinhalt des Rekurses vgl § 47 AußStrG (s dazu näher Terlitza in Kucsko/Schumacher, § 37 Rn 12 f inkl Auflistung möglicher Rekursgründe in der dortigen Rn 30). Zum weiteren Rechtszug vom OLG Wien an den OGH vgl § 38. Unter bestimmten Voraussetzungen (vgl § 50 AußStrG) kann die RA dem Rekurs auch selbst stattgeben.

2

Dabei ist wie erwähnt - und zwar auch im (an sich kontradiktorischen) Widerspruchsverfahren - grds das AußStrG anwendbar (wobei dortige Verweise auf das Gericht erster Instanz als Verweise auf die RA gelten).

3

Hievon bestehen lediglich zwei Ausnahmen, nämlich § 44 AußStrG betr die vorläufige Zuerkennung von Verbindlichkeit oder Vollstreckbarkeit und § 49 AußStrG betr die Zulässigkeit von Neuerungen.

4

Entgegen § 44 AußStrG hat ein Rekurs grds aufschiebende Wirkung, wovon ledigli...

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