TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 207m Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017

Romana Fritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Inkrafttreten
2
III.
Übergangsbestimmung
3

I. Allgemeines

1

§ 207m regelt das Inkrafttreten und die Übergangsbestimmungen zum 2. ErwSchG. Zu beachten sind hier weiters die Anpassungen nach dem ErwSchAG Justiz, die mit in Kraft getreten sind.

II. Inkrafttreten

2

Nach § 207m Abs 1 sind die umfangreichen Änderungen des 9. Abschnitts („Erwachsenenschutzverfahren“) und des 10. Abschnitts („Vermögensrechte von Personen unter gesetzlicher Vertretung“) mit in Kraft getreten, ebenso die Änderungen des Abschnitts 9a („Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen zum Schutz der Person oder des Vermögens Erwachsener“). Neben des geänderten Bestimmungen des § 141 (Vertraulichkeit der Daten), § 145a Abs 3 (Erhebungen und Registereintragungen) und § 154 Abs 2 Z 2 (Überlassung an Z...

Daten werden geladen...