AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 207m Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2017
Literatur
Barth, Das intertemporale Privatrecht des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, ; Fritz, Neuerungen im Verfahrensrecht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, iFamZ 2017, 177; Pesendorfer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, ÖJZ 2018/66.
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
§ 207m regelt das Inkrafttreten und die Übergangsbestimmungen zum 2. ErwSchG. Zu beachten sind hier weiters die Anpassungen nach dem ErwSchAG Justiz, die mit in Kraft getreten sind.
II. Inkrafttreten
2
Nach § 207m Abs 1 sind die umfangreichen Änderungen des 9. Abschnitts („Erwachsenenschutzverfahren“) und des 10. Abschnitts („Vermögensrechte von Personen unter gesetzlicher Vertretung“) mit in Kraft getreten, ebenso die Änderungen des Abschnitts 9a („Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen zum Schutz der Person oder des Vermögens Erwachsener“). Neben des geänderten Bestimmungen des § 141 (Vertraulichkeit der Daten), § 145a Abs 3 (Erhebungen und Registereintragungen) und § 154 Abs 2 Z 2 (Überlassung an Z...