Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 181a Verfahren bei ausländischem Erbstatut

Linda Oswald

Vorbemerkung: § 181a wurde durch das ErbRÄG 2015 neu eingefügt und ist gem § 207k Abs 3 ab auf jene Fälle anzuwenden, in denen der Verstorbene am oder nach dem verstorben ist. Zu allgemeinen Ausführungen zur EuErbVO s § 143 Rz 4, zur allgemeinen Zuständigkeit nach der EuErbVO s § 143 Rz 5 ff.

Bemerkt wird weiters, dass – abweichend von der Terminologie des ErbRÄG 2015 – nachfolgend teilweise auch die Begriffe des „Erblassers“ und des „Nachlasses“ verwendet werden, da diese Begriffe von der Europäischen Erbrechtsverordnung verwendet werden.

1

§ 181a stellt die österr Reakti...

Daten werden geladen...