zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 177 Berufskrankheiten

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Begriff
1
II.
Arten
2
III.
Kausalität
3
IV.
Taxative Aufzählung
4
V.
Sonderfälle
5
VI.
Vorerkrankungen
6
VII.
Aufgabe der schädigenden Erwerbstätigkeit
7

I. Begriff

1

Krankheiten sind in der UV nur dann versichert, wenn es sich um eine der in Anl 1 zu § 177 bezeichneten Krankheiten unter den dort angeführten Voraussetzungen handelt, und wenn ihre Ursache im Sinne der Theorie der wesentlichen Bedingung in der versicherten Tätigkeit, dh einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung, einer Schul- bzw Universitätsausbildung (Abs 3) oder einer der in § 176 Abs 1 angeführten Tätigkeiten liegt (RS0084290; RS0110320).

BK sind körperliche Schädigungen, die im Gegensatz zu Unfallfolgen nicht auf ein plötzliches, abgegrenztes Ereignis, sondern im Regelfall auf einer länger dauernden Einwirkung beruhen.

Die objektive Beweislast dafür, dass ein Leiden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist, trifft den Versicherten.

II. Arten

2

Grundsätzlich sind drei Gruppen von Berufskrankheiten zu unterscheiden:

a)

Krankheiten, die durch Beschäftigung ohne Einschränkung auf bestimmte Betriebe erworben wurden, zB E...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.