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Martin Sonntag (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2272-9

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Martin Sonntag (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 341 Gesamtverträge

Markus Kletter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab
17a
II.
Die Parteien des GV und die Voraussetzungen seines Abschlusses
816
III.
Die Struktur des GV und seine Auslegung; der Mustergesamtvertrag (MGV)
1720
IV.
Der GV und der Leistungsanspruch des Versicherten
V.
Der Einzelvertrag (EV)
2226
VI.
Das Verhältnis von Gesamtvertrag und Einzelvertrag
2736
VII.
Einzelvertrag ohne Gesamtvertrag?
3742
VIII.
Das Verhältnis von Verordnungen der SV zu GV und EV
4351

I. Der Gesamtvertrag (GV) als Normenvertrag und sein Überprüfungsmaßstab

1

Nach hM und Rsp ist der GV ein privatrechtlicher (Normen-)Vertrag (§ 338 besagt dies) und keine VO (folglich besteht keine Anfechtungsmöglichkeit vor dem VfGH: VfSlg 14.740). GV sind samt ihren Zusatzvereinbarungen als Rechtsquellen sui generis anzusehen, deren Zustandekommen zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist, die ihrem Inhalt nach jedoch G im materiellen Sinn gleichzuhalten sind (7 Ob 3/05z mwN). Die zwingende Wirkung des GV wird von Abs 3 ausdrücklich angeordnet (analog §§ 348a, 349 Abs 4); sie dient sowohl der Einheitlichkeit und Flächendeckung des Leistungsangebotes als auch dem Schutz des ...

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