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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

IV. Heilmittel und Heilbehelfe

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Durch die vom HV verlautbarten Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung wird der Anspruch des Versicherten auf eine im Einzelfall ausreichende, zweckmäßige und notwendige Krankenbehandlung im Sinn des § 90 Abs 2 nicht beschränkt (10 ObS 315/00x). Der Erstattungskodex (vormals Heilmittelverzeichnis) schränkt ebenfalls das Recht des Patienten auf die für die ausreichende und zweckmäßige Krankenbehandlung notwendigen Heilmittel nicht ein. Den Patienten können vielmehr alle erhältlichen Medikamente verordnet werden, wenn dies im einzelnen Behandlungsfall den gesetzlich festgelegten Kriterien einer ausreichenden, zweckmäßigen und das Maß des Notwendigen nicht überschreitenden Krankenbehandlung dient (RS0083806; vgl näher § 92 Rz 7 f). Die Erstattung einer im konkreten Fall angewandten und offenbar erfolgreichen Therapie kann nicht mit der bloßen Begründung abgelehnt werden, dass dieses Arzneimittel in Österreich nicht zugelassen bzw erlassmäßig im Inland untersagt sei (10 ObS 52/96).

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Von einem Heilmitteleinsatz kann aber nur dann gesprochen werden, wenn das Heilmittel von einem Arzt verordnet wird, wenn es also...

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