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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 56 Anspruchsberechtigung der Angehörigen

Anmerkungen

1) Der Entwurf übernimmt im § 56 den derzeit in der KV der Bundesangestellten bestehenden Begriff der Anstaltsangehörigen nicht mehr, räumt aber den Angehörigen in Anlehnung an das derzeit geltende Recht eine eigene Anspruchsberechtigung ein. Im Übrigen deckt sich der Personenkreis der anspruchsberechtigten Angehörigen mit Ausnahme der Kinder und Enkel, für die die gleichartige Regelung des Pensionsgesetzes 1965 übernommen wurde, mit dem des § 123 ASVG, der gemäß § 485 ASVG schon bisher in der KV der Bundesangestellten galt. Wenn auch die Formulierung des § 123 Abs 3 Z 2 ASVG und des § 56 Abs 3 Z 2 voneinander abweichen, so soll auch nach der Beamten-KV ein missglückter Arbeitsversuch einer der in der zuletzt zitierten Gesetzesstelle genannten Personen nicht zum Ende ihrer Angehörigeneigenschaft führen. Die Abweichung des § 56 Abs 1 letzter Satz nimmt auf die besonderen Umstände, wie sie sich zB bei den Beamten des diplomatischen Dienstes und deren Angehörigen ergeben, Rücksicht, und Abs 5 hat die Fälle im Auge, in denen für einen nach dem Entwurf anspruchsberechtigten Angehörigen auch nach dem ASVG Leistungsansprüche bestehen. Abs 7 nimmt darauf Bedacht, dass der En...

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