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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 55a Leistungen bei Wechsel der Versicherungszuständigkeit

Anmerkungen

1) Im § 55a B-KUVG werden bezüglich des Wechsels der Versicherungszuständigkeit für Geldleistungen aus der KV (Kranken- bzw Wochengeld) die Bestimmungen des § 126 Abs 1 ASVG übernommen: danach bleibt bei einer Änderung der Versicherungszuständigkeit während des Leistungsbezuges bzw dessen Ruhen der „frühere“ Versicherungsträger weiter leistungszuständig (§ 55a Abs 2 und Abs 3 letzter Satz B-KUVG in der Fassung des Entwurfs).

Darüber hinaus wird der erste Satz des § 75 B-KUVG aus systematischen Gründen – ohne inhaltliche Änderung – als dritter Absatz in den § 55a B-KUVG eingefügt. Der zweite Satz des § 75 B-KUVG ist im Hinblick auf die Neufassung des Eintrittes des Versicherungsfalles gemäß § 53 B-KUVG entbehrlich.

Schließlich wird die Regelung des § 126 Abs 2 ASVG, wonach in Schutzfristfällen der leistungszuständig gewordene Versicherungsträger zu leisten hat, dem § 55a B-KUVG als Abs 4 angefügt (RV 1912 BlgNR 20. GP 8 zur 27. B-KUVG-Novelle, BGBl I 1999/174).

2) Vgl § 126 ASVG.

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