B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 54 Arten der Leistungen
Anmerkung
1) Vgl § 121 ASVG.
Entscheidung
1) Bei freiwilligen Leistungen kann in Ansehung dieser Leistungen gegen eine Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers beim Arbeits- und Sozialgericht Klage wegen gesetzwidriger Ermessensübung erhoben werden (hier: Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der KV nach § 154a ASVG, bei welchen es sich um eine Pflichtaufgabe des KV-Trägers handelt, die jedoch nicht als Pflichtleistung [mit individuellem Rechtsanspruch], sondern als freiwillige Leistung [ohne individuellen Rechtsanspruch] normiert ist; RS0117386).