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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 3 Ausnahmen von der Unfallversicherung

Haslinger

Anmerkungen

1) Zu Z 1: Die nunmehr aufzuhebende Bestimmung kann auf Anregung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter auf Grund fehlender praktischer Anwendungsfälle entfallen. Die Bestimmung bezieht sich auf öffentlich-rechtliche Bedienstete, die auf ihren Ruhegenuss verzichtet haben; von der Bestimmung waren früher Universitätsprofessoren, die auch Beamten waren, erfasst (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).

2) Zu Z 3: Erweiterung des aufgezählten Personenkreises um den neu ins B-KUVG aufgenommenen Personenkreis und Streichung der bisher vorgesehenen Pflichtversicherung in der KV und UV für Pensionisten bei der Ausübung bestimmter Mandatarstätigkeiten (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).

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