B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 49 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Anmerkungen
1) Im Rahmen der 31. ASVG-Novelle (BGBl 1974/775) wurde in § 107 Abs 1 letzter Satz ASVG für Fälle, in denen sich wegen eines nachträglich festgestellten Bezuges aus einem Arbeitsverhältnis ergibt, dass eine sozialversicherungsrechtliche Geldleistung zu Unrecht erbracht wurde, ein von subjektiven Momenten unabhängiger Rückforderungstatbestand geschaffen. Die Parallelbestimmung des § 49 B-KUVG blieb seinerzeit mangels Anwendungsbereichs jedoch unverändert.
Auf Grund der mit den neuen Versichertengruppen (Vertragsbediensteten) einhergegangenen Veränderungen im Leistungsspektrum des B-KUVG (Leistung von Kranken- und Wochengeld) besteht jedoch mittlerweile ein immer bedeutender werdender Anwendungsbereich für eine dem ASVG entsprechende Regelung. So erfolgen in der Praxis immer wieder falsche Berechnungen mit nachträglichen Korrekturen etwa im Bereich der Entgeltfortzahlungen durch die Dienstgeber. Eine Rückforderung der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen scheitert nach derzeitiger Rechtslage aber häufig daran, dass für die Versicherten die Unrechtmäßigkeit des Bezuges nicht erkennbar ist.
Im Hinblick darauf soll eine Ergänzung in § 49 Abs 1 B-KUVG u...