Suchen Hilfe
Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4872-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 45 Auszahlung von Leistungen

Anmerkungen

1) Die Renten aus der UV werden monatlich im Nachhinein am Ersten des Folgemonats ausgezahlt (Abs 1). Einmalige Geldleistungen sind binnen zwei Wochen nach der Feststellung der Anspruchsberechtigung auszuzahlen (Abs 2).

2) Vgl § 104 ASVG.

Entscheidung

1) Für Leistungen nach den SV-Gesetzen gebühren keine Verzugszinsen (RS0031997).

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden