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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 2 Ausnahmen von der Krankenversicherung

Haslinger

Anmerkungen

1) Zu Abs 1 Z 1: Durch die Übernahme der vormals im Abschnitt II des ASVG verankerten Sonderbestimmungen über die KV und UV für die bei der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Versicherten sowie die Auflösung der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe und Aufteilung ihres Versichertenkreises auf die neue Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau sowie die KFA Wien kann die bisherige Z 1 des § 2 Abs 1 B-KUVG entfallen (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).

2) Zu Abs 1 Z 5 und Abs 3: Der Kreis der aus der KV ausgenommenen geringfügig Beschäftigten nach § 2 Abs 1 Z 5 B-KUVG wird entsprechend erweitert und um eine Ausnahme für Kurzarbeit ergänzt (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).

Entscheidungen

Anspruch auf gleichwertige Leistungen (Abs 1 Z 2)

1) Der Bundesgesetzgeber hat auch in sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften die Ausnahme von der Versicherungspflicht wiederholt davon abhängig gemacht, dass dem Betreffenden aus einem anderen Titel eine gleichwertigeAnwartschaft auf Versicherungsleistungen zusteht (vgl etwa § 5 Abs 1 Z 3 ASVG, § 5 Abs 1 GSVG und die darauf gestützte Verordnung BGBl II Nr 471/2005 betreffend die Ausnahme der einer Ärztekammer zugehö...

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