zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 32 Anfall der Leistungen

Anmerkungen

1) Leistungsanfall ist der Zeitpunkt, ab dem die Leistung zusteht.

2) Vgl § 86 ASVG.

Entscheidungen

1) Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 32 Abs 3 Satz 2 B-KUVG (bzw des § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG) ist es erforderlich, dass dem Versicherten zum Zeitpunkt der späteren Antragstellung noch ein Anspruch auf Rentenleistungen zusteht. Hingegen lässt ein erst neu (oder wiederum) entstandener Anspruch eine rückwirkende Gewährung nicht zu (RS0118069).

2) Die Zweijahresfrist des § 32 Abs 3 B-KUVG (§ 86 Abs 4 ASVG) ist eine materiellrechtliche Frist, weshalb der Postlauf in die Frist einzurechnen ist (RS0083740).

Daten werden geladen...