B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 27c Zuschüsse an die Dienstgeber/innen
Anmerkung
1) Da die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau auch Entgeltfortzahlungszuschüsse sowie Differenzvergütungen nach § 53b ASVG an die Dienstgeber von privaten Kleinstunternehmen sowie von privaten kleinen und mittleren Unternehmen (iSd Empfehlung der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, ABl Nr L vom S 39) leistet und die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau als UV-Träger nach dem ASVG nicht mehr weiter besteht, wird nunmehr auch im B-KUVG eine sich inhaltlich nach § 53b ASVG richtende Zuschussregelung verankert (RV 329 BlgNR 26. GP 31 zum SV-OG).