B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 26e Beiträge in der Unfallversicherung für die nach § 1 Abs. 1 Z 38 und Abs. 6 Versicherten
Anmerkung
1) Für Lehrlinge und freie Dienstnehmer richtet sich der UV-Beitragssatz nach der jeweils für die entsprechenden Dienstnehmer geltenden Bestimmung (RV 329 BlgNR 26. GP 31 zum SV-OG).