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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 24b Erstattung von Beiträgen in der Krankenversicherung

Anmerkungen

1) Im Ministerratsvortrag vom ist unter Punkt 1 vorgesehen, dass durch Änderungen im Zuge der Organisationsreform „auch die Probleme und die bürokratischen Hürden, die sich aus den unverständlichen und lästigen Mehrfachversicherungen ergeben, … der Vergangenheit angehören“ sollen.

Zur Umsetzung dieses Zieles ist zum einen vorgesehen, dass bei Zusammentreffen einer Pflichtversicherung in der KV bzw PV nach dem ASVG und dem GSVG bzw nach dem ASVG und/oder GSVG und dem BSVG von Amts wegen eine Differenzvorschreibung vorzunehmen ist, wenn vorhersehbar ist, dass die Beitragsgrundlagen aus diesen Pflichtversicherungen ohne eine solche Differenzvorschreibung die Summe der monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen im betreffenden Kalenderjahr überschreiten werden. Einer Glaubhaftmachung dieser Überschreitung durch die versicherte Person bedarf es nicht mehr, vielmehr sind die entsprechenden Erhebungen von Amts wegen durchzuführen. Die Beitragsvorschreibung erfolgt in diesen Fällen (vorläufig) im Ausmaß der Differenz der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage nach dem ASVG bzw ASVG und/oder der (vorläufigen) Beitragsgrundlag...

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