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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 23 Einzahlung der Beiträge

Anmerkungen

1) Zu Abs 1: Analog zu § 58 Abs 8 ASVG wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Beiträge für geringfügig Beschäftigte auch jährlich einbezahlt werden können (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).

2) Vgl § 58 ASVG.

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