Haslinger
B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
ISBN: 978-3-7073-4872-9
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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 251 Schlussbestimmung zu Art. 6 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 131/2017
Zu § 251 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.