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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 19a Allgemeine monatliche Beitragsgrundlage für eine geringfügige Tätigkeit

Anmerkung

1) Die Ermittlung der allgemeinen monatlichen Beitragsgrundlage für Versicherte, die auch in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, entspricht der diesbezüglichen Regelung des § 44a ASVG, wobei der Beitragssatz für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis 4,00 % (entspricht dem Dienstnehmeranteil in der KV nach dem B-KUVG inklusive Zusatzbeitrag in der KV) beträgt (RV 944 BlgNR 22. GP 11 zum SRÄG 2005).

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