B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 170a
Anmerkung
1) Vgl § 544 ASVG.
Entscheidung
1) Nach § 544 ASVG sind Verweise im ASVG auf die Bestimmungen anderer Bundesgesetze im Zweifel als dynamische Verweisungen zu betrachten (vgl G 4/06 ua).