Haslinger
            
            
    B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
Print-ISBN: 978-3-7073-4872-9
                
        
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            Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 15 Meldung der Leistungsempfänger
Anmerkungen
1) Die Bestimmungen über die An- und Abmeldung und über die Auskunftspflicht der Dienstgeber und der Leistungsbezieher sowie der meldepflichtigen Stellen entsprechen den einschlägigen Bestimmungen des ASVG (RV 463 BlgNR 11. GP 46).
2) Vgl § 40 ASVG.