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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 158 Satzung, Krankenordnung und Geschäftsordnungen

Haslinger

Anmerkungen

1) Siehe die Satzung 2020 (avsv Nr 18/2020 idF 6. Änderung avsv Nr 102/2022) und die Krankenordnung 2020 (avsv Nr 19/2020 idF 1. Änderung avsv Nr 73/2022).

2) Vgl § 453 bis 456a ASVG.

Entscheidungen

1) Die Satzungen der Träger der SV sind generelle Akte der Selbstverwaltung, die verfassungsrechtlich als Verordnung zu qualifizieren sind (RS0053701; vgl ; ).

2) Die Krankenordnung, die im Rang einer Verordnung steht, gestaltet das gesetzliche und satzungsmäßige Leistungsverhältnis detaillierter aus, indem sie nähere Bedingungen für die Leistungsgewährung festlegt. Wenn ein Versicherter gegen Bestimmungen der für ihn geltenden Krankenordnung verstößt, kann dies zum Verlust seines Krankenbehandlungsanspruchs führen (RS0129819).

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