B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 12a Meldungen zum Aufbau einer Evidenz der Arbeiterkammerzugehörigen
1) Der mit dem SRÄG 1995, BGBl 832, eingefügten Bestimmung kommt keine praktische Bedeutung mehr zu. Die entsprechende Bestimmung des § 34b ASVG wurde mit BGBl I 2005/36 aufgehoben.