B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 143 Aufgaben der Landesstellenausschüsse
Anmerkungen
1) Als Aufgaben der Landesstellenausschüsse werden in § 143 Abs 2 B-KUVG die Nachsicht von Behandlungsbeiträgen (unter Beachtung der Richtlinien des Verwaltungsrates), die Gewährung von Unterstützungen aus dem Unterstützungsfonds und der Abschluss von (bestimmten) Einzelverträgen mit freiberuflich tätigen (Zahn-)Ärzten und Dentisten sowie Hebammen, klinischen Psychologen, Psychotherapeuten und Beförderungsunternehmen (unter Bedachtnahme auf Gesamt-, Muster- und Rahmenverträge) normiert (RV 329 BlgNR 26. GP 32 zum SV-OG).
2) Vgl § 434 ASVG.