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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Dokumentvorschau
Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 98 Besondere Unterstützung

Anmerkungen

1) Die Bestimmungen betreffend die Dauer der Unfallheilbehandlung, die Gewährung einer besonderen Unterstützung und die Gewährung von Körperersatzstücken und anderen Behelfen und Hilfsmitteln übernehmen die im ASVG diesbezüglich getroffenen Regelungen (RV 463 BlgNR 11. GP 51).

2) Aus den in der Praxis gemachten Erfahrungen hat sich ein sozialpolitischer Bedarf nach Schließung einer Gesetzeslücke im Bereich der Übernahme der Transportkosten durch den UV-Träger ergeben. Die vorgeschlagene Bestimmung ermöglicht dem UV-Träger, im Rahmen der besonderen Unterstützung (§ 196 ASVG) die Kosten des Transportes des Arbeitsunfallverletzten vom Ort der Behandlung, der mitunter von seinem Wohnsitz weit entfernt ist, ganz oder teilweise zu ersetzen (RV 907 BlgNR 15. GP 14 zur 37. ASVG-Novelle, BGBl 1981/588).

3) Vgl § 196 ASVG.

Entscheidung

1) Der Normtext lässt keinen Zweifel, dass die Leistung dem Typ der Leistungen ohne individuellen Rechtsanspruch (freiwillige Leistungen) zugehört, die vom UV-Träger im Ermessen zu gewähren sind. Zu Leistungen dieser Art hat der OGH ausgesprochen, dass gegen die Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers Bescheidklage wegen gesetzwidriger Ermessensa...

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