B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 88 Leistungen der Unfallversicherung
Anmerkungen
1) Durch die zu § 88 Z 1 lit b B-KUVG im vorliegenden Entwurf beabsichtigte Änderung werden die beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation – so wie in der UV nach dem ASVG – in den Leistungskatalog der UV aufgenommen. Anders als im Bereich der Beamten-KV stellt die Gewährung dieser Maßnahmen analog der ASVG-Regelung eine Leistungsverpflichtung der Versicherungsanstalt dar.
Dieser Verpflichtung wird allerdings auch in der UV nach dem B-KUVG als Folge der zu § 129 B-KUVG in Aussicht genommenen Änderung kein klagbarer Anspruch des Versehrten gegenüberstehen. Die Gründe für diese Lösung sind in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der 32. Novelle zum ASVG zu § 367 Abs 1 und 2 ASVG, die in gleicher Weise auch für das B-KUVG gelten, ausführlich dargelegt (RV 285 BlgNR 14. GP 12 zur 6. B-KUVG-Novelle, BGBl 1976/707).
2) Vgl § 173 ASVG.
Entscheidungen
1) In der gesetzlichen UV nach § 88 B-KUVG kommen mehrere Leistungen in Frage, darunter zB Unfallheilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Körperersatzstücke, orthopädische Behelfe oder andere Hilfsmittel und Versehrtenrente, weshalb ein Klagebegehren auf Leistungen aus der UV nicht genügt, muss dem Klagebegehren doch die Art der begehrten Leistung entnommen werden (SV-Slg ...