B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 7a Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Anmerkungen
1) Den von der Ausnahme von der KV durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze betroffenen Personen wird die Möglichkeit gegeben, eine Selbstversicherung in der KV nach dem B-KUVG – nach dem Muster der Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung nach § 19a ASVG – zu beantragen. Für jene Personen, deren Dienstverhältnis grundsätzlich der PV des ASVG unterliegt, ist mit dieser Selbstversicherung daher auch eine Selbstversicherung in der PV nach dem ASVG verbunden, und zwar nach den pensionsversicherungsbezogenen Bestimmungen der Selbstversicherung nach § 19a ASVG (RV 944 BlgNR 22. GP 11 zum SRÄG 2005).
2) Zu Abs 2 Z 1: Auch dem neuen Versichertenkreis soll die Möglichkeit zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung offen stehen (RV 329 BlgNR 26. GP 29 zum SV-OG).
3) Vgl § 19a ASVG.