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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 87 Aufgaben

Anmerkungen

1) Die UV verfolgt den Zweck, den öffentlich Bediensteten und den ihnen Gleichgestellten den gleichen Schutz vor den Folgen eines Unfalles zu gewähren, wie ihn die nach dem ASVG Unfallversicherten genießen. Die Aufgaben und die Leistungen der UV des Entwurfes stimmen daher weitgehend mit denen der UV nach dem ASVG überein (RV 463 BlgNR 11. GP 50).

2) Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation werden im Rahmen der Unfallheilbehandlung erbracht (Abs 2).

3) Vgl § 172 ASVG.

Entscheidungen

1) § 172 Abs 1 ASVG ist eine programmatische Erklärung über die Aufgaben, die der Gesetzgeber der gesetzlichen UV überträgt und keine Rechtsquelle, aus der unmittelbar ein Leistungsanspruch abgeleitet werden kann. Ein Anspruch auf eineLeistung aus der gesetzlichen UV besteht vielmehr nur dann, wenn die Voraussetzungen der § 189 ff ASVG erfüllt sind, soweit jeweils auch eine Leistungspflicht vorgesehen ist. Der erschöpfende Charakter des Kataloges verbietet eine extensive Interpretation in dem Sinn, dass die Leistungspflicht durch den Träger der gesetzlichen UV auf Leistungen ausgedehnt würde, die im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen sind (RS0084136).

2) Rehabilitation ist die Summe der aufeinander abgestimmten Maßnahmen,...

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