B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 85a Aufwandsersatz für geleistetes Krankengeld
Anmerkung
1) Die bislang im § 472 Abs 5 ASVG enthaltene Aufwandsregelung (Ersatz des durch die Versicherungsanstalt geleisteten Krankengeldes durch die Dienstgeber für die ehemals im § 472 Abs 1 verorteten Versicherten) wird in das B-KUVG mit übernommen (RV 329 BlgNR 26. GP 28 zum SV-OG).