B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 74 Anspruchsberechtigte auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
Anmerkungen
1) Eine Leistungsverbesserung gegenüber dem BKVG 1937 stellt die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf die Leistungen aus dem in Rede stehenden Versicherungsfall dar. Er umfasst nunmehr neben der Versicherten alle anspruchsberechtigten weiblichen Angehörigen unter den im § 56 des Entwurfes genannten Voraussetzungen (RV 463 BlgNR 11. GP 49).
2) Vgl § 158 ASVG.