B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 68a Pflegekostenzuschuß der Versicherungsanstalt bei Anstaltspflege
Anmerkungen
1) Der Pflegekostenzuschuss beträgt für 2023 363,67 € pro Tag der Anstaltspflege (Anhang 1 der Satzung 2020).
2) Vgl § 150 Abs 2 ASVG.
Entscheidung
1) Keine Unsachlichkeit der (niedrigeren) Sonderklassevergütungen: Das B-KUVG unterscheidet zwischen den Pflegekostenzuschüssen für die Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse einerseits und einer (zusätzlichen) Kostenerstattung für Sonderklasseleistungen anderseits. Im Anlassfall erfolgte die Anstaltspflege der Antragstellerin in einer „PRIKRAF-Krankenanstalt“ (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds), mit der die BVAEB keinen Einzelvertrag abgeschlossen hatte. Der Anspruch der Antragstellerin auf Pflegekostenzuschuss ergibt sich (unmittelbar) aus § 68a zweiter Satz B-KUVG iVm § 149 Abs 3 ASVG. Der Vergütungsbetrag, der im Fall der Antragstellerin an eine landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenanstalt gezahlt worden wäre, ist in ein anderes System eingebettet, zu dem die Versicherungsanstalt nur durch Pauschalbeträge beiträgt und das im Übrigen durch andere, überwiegend öffentliche Mittel gespeist wird. Bei der (Teil-)Erstattung von Leistungen der Sonderklasse einerseits und der Abgeltung d...