B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. Aufl. 2023
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§ 61a Vorsorge(Gesunden)untersuchungen
Anmerkungen
1) Die Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sollen insb der Früherkennung von Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislaufstörungen dienen.
2) Siehe die Richtlinien des Dachverbandes für die Durchführung und Auswertung der Vorsorgeuntersuchungen (RVU, avsv Nr 58/2005).
3) Vgl § 132b ASVG.
Entscheidung
1) Sachleistung der KV sind auch Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten in Form der Gesundenuntersuchung als Pflichtleistung iSd § 121 Abs 2 ASVG (RS0084758).