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Haslinger

B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4872-9

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Haslinger - B-KUVG | Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 61a Vorsorge(Gesunden)untersuchungen

Anmerkungen

1) Die Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sollen insb der Früherkennung von Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz- und Kreislaufstörungen dienen.

2) Siehe die Richtlinien des Dachverbandes für die Durchführung und Auswertung der Vorsorgeuntersuchungen (RVU, avsv Nr 58/2005).

3) Vgl § 132b ASVG.

Entscheidung

1) Sachleistung der KV sind auch Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten in Form der Gesundenuntersuchung als Pflichtleistung iSd § 121 Abs 2 ASVG (RS0084758).

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